Dienstag, 7. April 2009

Keine Kontrolle des SoFFin - Bürger haften unbegrenzt



Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) soll das deutsche Finanzsystem stabilisieren und dazu beitragen, wieder Vertrauen zwischen den Marktteilnehmern herzustellen.

Für diese Aufgabe stehen ihm 480 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieses entspricht mehr als dem Doppelten des jährlichen Bundesetats.

Welches Finanzunternehmen zu welchen Konditionen profitiert, entscheidet ein vom Minister eingesetzter Lenkungsausschuss unter Leitung des Finanzstaatssekretärs Jörg Asmussen. Diesem Lenkungsausschuss gehören je ein Vertreter des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, sowie einem Mitglied der Länder an. Ein Vertreter der Deutschen Bundesbank und sein Stellvertreter gehören dem Lenkungsausschuss beratend an.

Die FDP hat die Einrichtung einer parlamentarischen Kontrollinstanz zur Bedingung für ihre Zustimmung zum Bankenrettungsgesetz gemacht. Diese gibt es in Form des Finanzmarktgremiums, welches über die sinnvolle Verteilung der Gelder wachen soll. 
Das Finanzmarktgremium besteht aus neun Abgeordneten aus dem Haushaltsausschuss. Vorsitzender ist der CSU-Abgeordnete Albert Rupprecht. Einmal pro Sitzungswoche werden ihnen die Entscheidungen des Lenkungsausschusses mitgeteilt. Regelmäßig freitags treffen sie sich mit Jörg Asmussen oder dem parlamentarischen Staatssekretär Karl Diller sowie Hannes Rehm, dem operativen Chef des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung. Dann haben sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Die Entscheidungen des Lenkungsausschusses können von ihnen weder geändert, noch abgelehnt werden. Es ist ihnen untersagt, über den Inhalt der Beschlüsse zu berichten. Weder ihre Kollegen noch ihre Wähler dürfen Informationen erhalten. Sollte einer von ihnen dennoch Informationen an die Öffentlichkeit bringen, droht ihm eine Anklage wegen Geheimnisverrats. Dieses kann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Der Abgeordnete Roland Claus (Die Linke) aus Sachsen-Anhalt, der ein Mitglied des Finanzmarktgremiums ist, fühlt sich entmündigt. Albert Rupprecht als Vorsitzender des Gremiums hält das Verfahren für alternativlos. Alexander Bonde, der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, hält den Umgang des SoFFin mit dem Parlament als unvereinbar mit der Ehre eines Haushälters im Bundestag.

Es stellt sich die Frage, ob die Vergabe der Mittel des SoFFin ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle, noch den Grundsätzen der Verfassung entspricht.

Die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland werden im Artikel 20 des Grundgesetzes geregelt. Artikel 20 Absatz 2 lautet wie folgt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Das derzeit praktizierte Verfahren ermöglicht keinerlei Kontrolle durch das Volk, oder durch die von ihm gewählten Vertreter. Vielmehr werden weitreichende Beschlüsse im Geheimen gefällt. Bis Februar 2009 wurden 197 Milliarden Euro aus dem SoFFin auf oben beschriebene Art bewilligt.

Die Höhe der zukünftigen Hilfsmaßnahmen ist in der Summe nicht abschätzbar. Viele Verluste der Finanzunternehmen resultieren aus komplexen Derivatekontrakten, deren Inhalt und Wirkungsweise selbst Bankenvorstände nach eigener Aussage nicht verstehen.


Zukünftig unbegrenzter Andrang bei den Tafeln ?


Artikel 20 des Grundgesetzes besteht aus vier Absätzen. Im letzten heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Niemals zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden so große Summen ohne ausreichende parlamentarische Kontrolle bewegt. Die Refinanzierung des SoFFin wird erhebliche Konsequenzen für die Steuer- und Ausgabenpolitik der Bundesregierung haben. Die Bürger werden in der Zukunft für Ausgaben haften müssen, von denen sie nicht wissen, wer heute von diesen Zahlungen profitiert.

Mittwoch, 18. März 2009

Neue Risiken bei der HSH Nordbank

Die angeschlagene HSH-Nordbank plant, Schiffsfinanzierungen zum wesentlichen Standbein ihrer zukünftigen Strategie zu entwickeln.

Angesichts der aktuellen Entwicklung der Charterraten sind diese Pläne gewagt.


Geht die HSH Nordbank mit ihren Schiffsfinanzierungen baden ?


Die Hamburgische Bürgerschaft hat in den nächsten Wochen weitreichende Entscheidungen zu fällen. Es muss darüber entschieden werden, ob der HSH Nordbank, vormals Hamburgische Landesbank, umfangreiche finanzielle Unterstützung in Form einer Kapitalspritze von 3,5 Milliarden Euro und Bürgschaften in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro von Hamburg und Schleswig-Holstein gewährt werden.



Das traditionelle Geschäft der Schiffsfinanzierungen galt bis vor wenigen Wochen noch als eine tragende Stütze des Konzerns. Die Verluste der HSH Nordbank im Bilanzjahr 2008 resultierten hauptsächlich aus anderen Geschäftsfeldern.



Nach einer stabilen Phase von Ende 2002 bis Ende 2008 erlebte der Chartermarkt für Containerschiffe einen starken Absturz. Die Charterraten für ein mittelgroßes 2.500 TEU Containerschiff sind von durchschnittlichen 20.000 USD pro Tag auf ca. 7.000 USD pro Tag gefallen.



Diese Mindereinnahmen werden sich auch auf die finanzielle Situation der beteiligten Banken auswirken. Folgende Kalkulation im Martktsegment der Containerschifffahrt stellt die Zusammenhänge dar.



Bis Ende 2008 erzielte ein 2.500 TEU Containerschiff zum Kaufpreis von 50 Millionen USD bei 350 Einsatztagen jährliche Einnahmen von 7 Millionen USD.


Damit konnten die Betriebskosten in Höhe von 2 Millionen USD, die Zinsen für die Schiffshypothekendarlehen in Höhe von 1,5 Millionen USD, sowie die Tilgung von 2 Millionen USD geleistet werden. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 1,5 Millionen USD erlaubte 7% Ausschüttung an die Anleger oder die Linienreederei.



Jedoch auf Basis der aktuellen täglichen Charterrate von 7.000 USD ergeben sich jährliche Einnahmen von 2,45 Millionen USD. Dieser Ertrag deckt die Betriebskosten und ein Drittel der fälligen Zinsen. Zwei Drittel der Zinsen können nicht geleistet werden. Auch die Tilgungsleistung in Höhe von 2 Millionen USD kann nicht erbracht werden.


Die mittelfristigen Perspektiven für den Chartermarkt bleiben schlecht. Schon heute liegen 10% der weltweiten Containerflotte auf Reede. Das bedeutet, diese Schiffe erwirtschaften ausschließlich Kosten. Für den Zeitraum von 2009 bis 2011 wird sich weltweit ein Zuwachs der Flottenkapazität von jährlich 15% ergeben. Auch unter Berücksichtigung der Abwrackungen und eines Ladungszuwachs von jährlich 8% erhöht sich die nicht beschäftigte Tonnage jährlich um 5%.



Die anstehende Entscheidung der Bürgerschaft sollte diese Entwicklungen nicht unberücksichtigt lassen. Der Bürgerschaft liegen Zahlen für 2008 vor, in der die oben gezeigte Problematik nicht zu erkennen ist. Eine Entscheidung auf Basis der veralteten Zahlen, wäre für die beteiligten Länder und damit auch für die Steuerzahler gravierend.



Da die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein für bis 2005 abgeschlossene Verträge der vormaligen Landesbanken für einen langen Zeitraum in der Gewährträgerhaftung stehen, stellt sich die Frage, wie eine für den Steuerzahler gute Lösung darstellbar sein soll.



Angesichts der gezeigten Risiken, sollte die Option einer geordneten Abwicklung der HSH Nordbank und die Ansiedlung ihrer wichtigen Geschäftsfelder bei den Sparkassen und Volksbanken geprüft werden.

Dienstag, 17. März 2009

Männlich - jugendlich - verdächtig

In dem im Hamburger Osten gelegenen Stadtteil Bergedorf wurden weite Teile der Innenstadt und ein großer Teil eines Neubaugebietes zum Gefahrengebiet erklärt.Innerhalb dieses Bereichs dürfen Ordnungshüter Personen anhalten, befragen, durchsuchen und deren Identität feststellen. Die Daten der Kontrollierten werden für drei Monate gespeichert. Diese Maßnahmen können verdachtsunabhängig geschehen. Allein der Aufenthalt im Gefahrengebiet berechtigt die Polizei zu diesen Kontrollen.


Jugendliche im Schlosspark Bergedorf. Friedliches Miteinander oder potenzielle Straftäter ?

In Bergedorf gehen die Meinungen auseinander. Die Polizei betont den präventiven Charakter dieser Maßnahme. Vorher kontrollierte Jugendliche würden von Straftaten abgehalten werden. Was mit den gespeicherten Daten ihrer Kinder passieren wird, fragen sich deren Eltern. Die Fraktionen der GAL und der Linken in der Bezirksversammlung bezweifeln die Zulässigkeit von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen.

Bezirksamtsleiter Dr. Christoph Krupp (SPD) verteidigt die Regelung, indem er sich auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beruft.

Kontrolliert werden hauptsächlich männliche Jugendliche. Nicht das Verhalten, sondern die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe genügt, um als verdächtig zu gelten.

Die Einrichtung des Gefahrengebietes wurde durch eine Polizeirechts-Novelle aus dem Jahr 1995 ermöglicht. Andernorts ist eine Kontrolle nur bei einem konkreten Verdacht gestattet. Eine verdachtsunabhängige Kontrolle war zuletzt nach dem Preußischen Polizeigesetz von 1851 zulässig. Dieses allerdings erst nach Ausrufung des Belagerungszustands.

Die Vorstellung, jederzeit ohne konkreten Grund angehalten, untersucht und befragt zu werden, bereitet mir Unbehagen. Die schleichende Aushöhlung des rechtsstaatlichen Prinzips der Unschuldsvermutung besorgt mich. Einmal war ich Zeuge einer verdachtsunabhängigen Kontrolle. Wie sich die betroffenen Jugendlichen gefühlt haben mögen, welches Verständnis sie zu Polizei und Staat haben, kann ich nur erahnen.

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Google Map des Gefahrengebiets


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Samstag, 14. März 2009

Staatliche Überwachung ohne Grenzen

Die Möglichkeiten und Grenzen der staatlichen Überwachung ist ein Thema, das in der letzten Zeit an Raum gewonnen hat. Zielscheibe der Kritik in vielen Blogs und Kommentaren ist wiederholt der Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble.

Sein Staatssekretär August Hanning erklärt in einem Interview mit der taz die aktuelle Politik des Ministeriums.

Auf die Frage, ob es einen Schutz der Privatsphäre geben soll, in die der Staat verlässlich nicht hereinschauen darf, antwortet Herr Hanning: „Natürlich nicht. Wenn man ein Vakuum lässt, ist klar, dass dies zur Verabredung von Verbrechen genutzt wird. Kein Rechtsstaat der Welt wird sich Bereiche leisten, die jeglicher staatlicher Überwachung entzogen sind.“


Einen überwachungsfreien Raum definiert er als einen Raum, in dem die Gesetze nicht gelten. Wenn es darum geht, Opfer von möglichen Anschlägen zu schützen, hält er auch das Abhören und Filmen von Toiletten für sinnvoll.


„Området är TV-övervakat“ Trollhättan, Juli 2004

Unsere Aufmerksamkeit sollte sich nicht ausschließlich auf die Politiker im Rampenlicht konzentrieren. Vielmehr ist es notwendig, auch jene zu beachten, die im Hintergrund die politische Richtung vorgeben.

Ein Leitspruch des Ministeriums lautet:„Kernaufgabe des Bundesministeriums des Innern ist es, allen Bürgern ein Leben in Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.“
Seien wir wachsam, damit Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander ausgespielt werden.



Der Expertenwürfel erklärt die Welt

Wenn gesellschaftliche Probleme als Auslöser für einen Kriminalfall vermutet werden, dann sind sie gefragt. Experten erklären uns die Welt. Ihre Aufgabe ist es, komplexe Zusammenhänge auf eine Ursache zu reduzieren.

Die große Frage für den Experten ist, wie er ad hoc die Ursache finden soll.

Diese Frage ist jetzt einfacher zu beantworten. Der Expertenwürfel bringt die Lösung.


  • Vorlage ausschneiden
  • schwarze Linien falten
  • Klebstoff auf die orangen Flächen
  • fertig ist der Expertenwürfel


Wenn der Experte nach der Ursache gefragt wird, nimmt er seinen Würfel, schließt die Augen und wirft den Würfel. Innerhalb von Sekunden ist das Problem gelöst.


Nächste Woche zeigen wir an dieser Stelle den Expertenwürfel für das iPhone. Der Expertenwürfel 2.0 mit sofortiger Weiterleitung der gewürfelten Ursache an Twitter.

Freitag, 6. März 2009

Laborzwischenfall - Knapp an der Katastrophe vorbei

Experten befürchten schon lange, dass Vogelgrippe-Viren vom Typ H5N1 sich mit menschlichen Grippe-Viren vom Typ H3N2 kreuzen könnten. Dabei würde ein neues Grippe-Virus entstehen, dass für das menschliche Immunsystem völlig unbekannt ist und auf eine ungeschützte Bevölkerung treffen wird.

Ein solches Virus könnte sich in kurzer Zeit über die ganze Welt verbreiten und Millionen Menschen lebensgefährlich infizieren. Die Pandemie wäre Wirklichkeit.

Das amerikanische Pharmaunternehmen Baxter hat in Europa mehrere Labore mit dem Erreger der Vogelgrippe verseucht. Nach neusten Angaben scheinen die Erreger aus den USA über die Österreichische Firma
Avir Green Hills Biotechnology am 30.01.2009 an weitere vier Unternehmen verteilt worden sein. Darunter auch nach Deutschland, Slowenien und Tschechien, wo dieser im Tierversuch an Frettchen getestet werden sollte.
Die Proben seien versehentlich mit dem H5N1 Virus kontaminiert worden und stammten aus dem Baxter-Werk in Deerfield, Illinois, so berichtet das Wissenschaftsforum Aviäre Influenz in einer
Pressemitteilung vom 22.02.2009.
Möglicherweise handelt es sich um eine folgenschwere Verwechslung bzw. Vermischung der gelieferten H5N1 und H3N2 Chargen.

Im Rahmen der Tierversuche in Tschechien begannen die Frettchen Krankheitssymptome zu zeigen und einige der Tiere starben. Der aus Österreich gelieferte Impfstoff wurde untersucht und eine Kontamination mit dem auch für Menschen gefährlichen Vogelgrippe-Erreger H5N1 festgestellt.
13 Labormitarbeitern der Biotest Ltd., welche über einen Zeitraum von annähernd einer Woche im Rahmen ihrer Arbeit Kontakt zu dem hoch pathogenen Erreger hatten, wurden vorsorglich antivirale Medikamente verabreicht. Zu einer Infektion des Laborpersonals kam es offenbar nicht.

In einer
Meldung des Presse- und Informationsdienstes der Stadt Wien vom 11.02. heißt es, dass im Wiener Otto-Wagner-Spital, Zitat: „18 MitarbeiterInnen eines externen Unternehmens ambulant behandelt [wurden], da vorerst nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit mit einem Vogelgrippe-Erreger in Kontakt gekommen seien.“

Inzwischen haben sich in Europa österreichische, deutsche und tschechische Behörden eingeschaltet, auch die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Fall im Visier.

Dieser Laborzwischenfall wurde mittlerweile als „Biological Hazard“ vom EDIS („Emergency and Desaster Service“) unter der Kennung BH-20090217-20552-CZE gelistet. Avir Green Hills hat in einer
Stellungnahme bekannt gegeben, dass zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Bevölkerung oder Umwelt bestand.
Baxter sah sich bislang zu keiner öffentlichen Stellungnahme genötigt.

In einem
Interview mit Lifegen.de spricht Frau Jutta Brenn-Vogt (Manager Communications Baxter Deutschland) von einer einmaligen Kombination von Prozessen, technischen und menschlichen Fehlern als Ursache für den Vorfall.

"The root cause of the incident has been identified. It was due to a unique combination of process, technical and human error in a procedure used for this specific research project in our facility in Austria (Orth)."

Hat Baxter seine Sicherheitsvorkehrungen im Griff ?

Zu Beginn der 1980er Jahre traten weltweit Infektionen durch HIV-kontaminierte Blutprodukte auf. Mehrere tausend Bluter weltweit wurden durch Medikamente mit dem HI-Virus
infiziert. Tausende starben an den Folgen von AIDS.
Die meisten der weltweit vertriebenen HIV-kontaminierten Medikamente stammten aus den USA. Hergestellt und vertrieben wurden sie von den Firmen Armour, Cutter Biological (einer Tochter von Bayer), Alpha und Baxter.

Es muss die Frage gestellt werden, ob die staatlichen Aufsichtsbehörden zu viel Kompetenz in die Hände der pharmazeutischen Industrie gegeben haben und dadurch den Schutz der Bevölkerung vernachlässigen.

Folgendes sollte die Behörden in den USA und Europa alarmieren:
Hoch pathogene Virenproben werden von einen Pharmazeutischen Betrieb an den anderen rund um die Welt gesendet.
Die Betriebe haben ihrerseits Unterverträge mit anderen Unternehmen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass diese für den Umgang mit den tödlichen Viren angemessen ausgestattet sind.
Auch durch die unklaren Wege der Verteilung der Viren kann eine sichere Kontrolle des Verbleibs nicht gewährleistet werden. Die daraus resultierenden Sicherheitsmängel können eine neue Bedrohung durch Bioterrorismus bedeuten.

Fraglich ist, warum der Vorfall in Tschechien nur wenig mediale Aufmerksamkeit gefunden hat. Eine mögliche Erklärung ist die in den letzten Wochen breit angelegte Kampagne, mit der Aufforderung an die Bevölkerung sich vermehrt Impfen zu lassen. Die Bekanntmachung der Vorfälle wäre Wasser auf die Mühlen der Impfgegner und ein Verlust für die Hersteller von Impfstoffen. Der Aktienkurs von Baxter ist in den zwei Tagen nach bekanntwerden der Vorfälle um 8% gesunken.

Ebenso ist es möglich, dass die verantwortlichen Behörden das Problem als so schwer einstufen, dass ihnen nicht daran gelegen ist, die Bevölkerung zu informieren.Wie die taz am 21.02.2009
berichtet, empfehlen Beamte im Hause von CSU-Verbraucherministerin Ilse Aigner jedem Bürger, stets einen Vorrat von Lebensmitteln für 14 Tage im Haus zu haben. Dabei berufen sie sich auf mögliche Versorgungsengpässe auf Grund der Finanzkrise.

Die Vorfälle zeigen deutlich, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewährleistet ist. Vielmehr zeigen sich Gefahren, deren Auswirkungen auf die Gesundheit und das Leben der Weltbevölkerung momentan nur erahnen lassen.

Donnerstag, 29. Januar 2009

Contergan Geschädigte bedrohen die Sicherheit in Berlin

Am Nikolaustag 2008 hatten sich 50 durch Contergan Geschädigte aus Deutschland, Spanien und Großbritannien vor dem Brandenburger Tor getroffen, um für eine höhere Entschädigung zu demonstrieren. Diese Veranstaltung war bei der Polizei angemeldet und genehmigt
Monika Eisenberg die 2. Vorsitzende des
Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
hatte einen ein Meter hohen Tannenbaum mitgebracht. Daran hatten die Teilnehmer Zettel mit ihren persönlichen Wünschen an die Bundeskanzlerin gehängt.
Als die Demonstration gegen 15.30 Uhr beendet war, hatten einige Teilnehmer die Idee gemeinsam den Tannenbaum bei Frau Merkel vorbei zu bringen, damit die Bundeskanzlerin die Wünsche selbst lesen kann.

Dann setzten sich etwa 15 Teilnehmer zu Fuß oder im Rollstuhl in Bewegung. Zwei Sicherheitsbeamte stoppten sie am Anfang der Straße zum Wohnhaus der Bundeskanzlerin und erklärten, dass nichts abgegeben werden dürfte.

Da die Sicherheitsbeamten nicht wussten, was mit dem Baum geschehen sollte, riefen sie die Polizei. Zwei Polizisten boten an, den Baum im Bundeskanzleramt abzuliefern. Die Beamten luden den kleinen Baum auf den Beifahrersitz und nachdem sie die Personalien von Frau Eisenberg notiert hatten, fuhren sie davon.

Damit war die Veranstaltung endgültig beendet und die Teilnehmer verabschiedeten sich voneinander.

Leider musste Frau Eisenberg jetzt erfahren, dass die Berliner Polizei den Fußmarsch vom Brandenburger Tor zu Merkels Privatwohnung als nicht angemeldeten Demonstrationszug wertet. Aus diesem Grund wurde sie von der Kölner Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen.

Jede mediale Aufmerksamkeit ist den durch Contergan Geschädigten recht, auch wenn eine krumm gewachsene Konifere für die Kanzlerin der Anlass ist.