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Dienstag, 17. März 2009

Männlich - jugendlich - verdächtig

In dem im Hamburger Osten gelegenen Stadtteil Bergedorf wurden weite Teile der Innenstadt und ein großer Teil eines Neubaugebietes zum Gefahrengebiet erklärt.Innerhalb dieses Bereichs dürfen Ordnungshüter Personen anhalten, befragen, durchsuchen und deren Identität feststellen. Die Daten der Kontrollierten werden für drei Monate gespeichert. Diese Maßnahmen können verdachtsunabhängig geschehen. Allein der Aufenthalt im Gefahrengebiet berechtigt die Polizei zu diesen Kontrollen.


Jugendliche im Schlosspark Bergedorf. Friedliches Miteinander oder potenzielle Straftäter ?

In Bergedorf gehen die Meinungen auseinander. Die Polizei betont den präventiven Charakter dieser Maßnahme. Vorher kontrollierte Jugendliche würden von Straftaten abgehalten werden. Was mit den gespeicherten Daten ihrer Kinder passieren wird, fragen sich deren Eltern. Die Fraktionen der GAL und der Linken in der Bezirksversammlung bezweifeln die Zulässigkeit von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen.

Bezirksamtsleiter Dr. Christoph Krupp (SPD) verteidigt die Regelung, indem er sich auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beruft.

Kontrolliert werden hauptsächlich männliche Jugendliche. Nicht das Verhalten, sondern die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe genügt, um als verdächtig zu gelten.

Die Einrichtung des Gefahrengebietes wurde durch eine Polizeirechts-Novelle aus dem Jahr 1995 ermöglicht. Andernorts ist eine Kontrolle nur bei einem konkreten Verdacht gestattet. Eine verdachtsunabhängige Kontrolle war zuletzt nach dem Preußischen Polizeigesetz von 1851 zulässig. Dieses allerdings erst nach Ausrufung des Belagerungszustands.

Die Vorstellung, jederzeit ohne konkreten Grund angehalten, untersucht und befragt zu werden, bereitet mir Unbehagen. Die schleichende Aushöhlung des rechtsstaatlichen Prinzips der Unschuldsvermutung besorgt mich. Einmal war ich Zeuge einer verdachtsunabhängigen Kontrolle. Wie sich die betroffenen Jugendlichen gefühlt haben mögen, welches Verständnis sie zu Polizei und Staat haben, kann ich nur erahnen.

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Google Map des Gefahrengebiets


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Samstag, 14. März 2009

Staatliche Überwachung ohne Grenzen

Die Möglichkeiten und Grenzen der staatlichen Überwachung ist ein Thema, das in der letzten Zeit an Raum gewonnen hat. Zielscheibe der Kritik in vielen Blogs und Kommentaren ist wiederholt der Bundesminister des Innern Dr. Wolfgang Schäuble.

Sein Staatssekretär August Hanning erklärt in einem Interview mit der taz die aktuelle Politik des Ministeriums.

Auf die Frage, ob es einen Schutz der Privatsphäre geben soll, in die der Staat verlässlich nicht hereinschauen darf, antwortet Herr Hanning: „Natürlich nicht. Wenn man ein Vakuum lässt, ist klar, dass dies zur Verabredung von Verbrechen genutzt wird. Kein Rechtsstaat der Welt wird sich Bereiche leisten, die jeglicher staatlicher Überwachung entzogen sind.“


Einen überwachungsfreien Raum definiert er als einen Raum, in dem die Gesetze nicht gelten. Wenn es darum geht, Opfer von möglichen Anschlägen zu schützen, hält er auch das Abhören und Filmen von Toiletten für sinnvoll.


„Området är TV-övervakat“ Trollhättan, Juli 2004

Unsere Aufmerksamkeit sollte sich nicht ausschließlich auf die Politiker im Rampenlicht konzentrieren. Vielmehr ist es notwendig, auch jene zu beachten, die im Hintergrund die politische Richtung vorgeben.

Ein Leitspruch des Ministeriums lautet:„Kernaufgabe des Bundesministeriums des Innern ist es, allen Bürgern ein Leben in Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.“
Seien wir wachsam, damit Sicherheit und Freiheit nicht gegeneinander ausgespielt werden.